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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2023 - L 8 AY 18/23 B ER   

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https://dejure.org/2023,24824
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2023 - L 8 AY 18/23 B ER (https://dejure.org/2023,24824)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2023 - L 8 AY 18/23 B ER (https://dejure.org/2023,24824)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - L 8 AY 18/23 B ER (https://dejure.org/2023,24824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Asylbewerberleistungsgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AsylbLG § 15; AsylbLG § 2 Abs 1 S 1; AsylbLG § 2 Abs 1 S 4 Nr 1; AsylbLG § 3 Abs 1 Nr 2 lit b; AsylbLG § 3 Abs 2 Nr 2 lit b; AsylbLG § 6 Abs 1; SGG § 86b Abs 2
    Asylbewerberleistungen; einstweilige Anordnung; Gemeinschaftsunterkunft; Grundleistungen nach § 3a AsylbLG; Mehrbedarf wegen Alleinerziehung; rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer; Sammelunterkunft; Sonderbedarfsstufe 2; Verfassungswidrigkeit; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21

    Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2023 - L 8 AY 18/23
    Wegen der sich aus der Entscheidung des BVerfG zu der Sonderbedarfsstufe 2 für Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften nach § 2 Abs. 1 S 4 Nr. 1 AsylbLG (BVerfG v. 19.10.2022 - 1 BvL 3/21 - juris Rn 74 ff.) ergebenden Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Parallelvorschrift § 3a Abs. 1 Nr. 2 lit b AsylbLG bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2 lit b AsylbLG und der damit ganz überwiegenden Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind in Eilverfahren insoweit keine hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) zu stellen (Aufgabe von LSG Niedersachsen-Bremen v 09.07.2020 - L 8 AY 52/20 B ER - juris Rn. 28 ff.).

    Das BVerfG hat mit seinem am 23.11.2022 veröffentlichten Beschluss vom 19.10.2022 - 1 BvL 3/21 - entschieden, dass die Sonderbedarfsstufe 2 für eine in einer Sammelunterkunft untergebrachte alleinstehende erwachsene Person nach der Parallelvorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG mit dem Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) unvereinbar ist (Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums).

    Dafür haben sich bei einem gemeinsamen Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft (§ 53 AsylG) oder Aufnahmeeinrichtung (§ 44 AsylG) keine Anhaltspunkte ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2022 - 1 BvL 3/21 - juris Rn. 74 ff.).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2023 - L 8 AY 18/23
    Damit scheidet insbesondere eine Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens der Eltern als gesetzlicher Vertreter zulasten der Kinder aus, wenn diese selbst keinen eigenen Beitrag an dem inkriminierten Verhalten geleistet haben (vgl. BSG Urteil vom 17.6.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 48; Oppermann/Filges in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 2 AsylbLG, Stand: 21.12.2022, Rn. 69, 250 und 251).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (grundlegend: Urteil vom 17.6.2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 32 ff.) setzt ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG in objektiver Hinsicht ein unredliches, von der Rechtsordnung missbilligtes Verhalten voraus, das in subjektiver Hinsicht vorsätzlich im Bewusstsein der objektiv möglichen Aufenthaltsbeeinflussung getragen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2020 - L 8 AY 52/20

    Vorläufige Gewährung höherer Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtsmissbräuchliches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2023 - L 8 AY 18/23
    Wegen der sich aus der Entscheidung des BVerfG zu der Sonderbedarfsstufe 2 für Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften nach § 2 Abs. 1 S 4 Nr. 1 AsylbLG (BVerfG v. 19.10.2022 - 1 BvL 3/21 - juris Rn 74 ff.) ergebenden Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Parallelvorschrift § 3a Abs. 1 Nr. 2 lit b AsylbLG bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 2 lit b AsylbLG und der damit ganz überwiegenden Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind in Eilverfahren insoweit keine hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) zu stellen (Aufgabe von LSG Niedersachsen-Bremen v 09.07.2020 - L 8 AY 52/20 B ER - juris Rn. 28 ff.).

    Wegen der ganz überwiegenden Erfolgsaussichten in der Hauptsache hält der Senat in Fällen wie dem vorliegenden an seiner restriktiven, an der Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) ausgerichteten Rechtsprechung im einstweiligen Rechtsschutz (vgl. Beschluss vom 9.7.2020 - L 8 AY 52/20 B ER - juris Rn. 28 ff.) nicht mehr fest (vgl. zum Ganzen auch Frerichs in juris-PK SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 3a AsylbLG, Stand: 25.5.2023, Rn. 44.16 ff.).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2023 - L 8 AY 18/23
    Allerdings bedarf es aufgrund ihrer Unterbringung gemeinsam mit ihrer Mutter und ihrer Schwester noch der Prüfung, ob die Voraussetzungen einer alleinigen Sorge für die Pflege und Erziehung der Antragsteller zu 2 bis 4 erfüllt ist (vgl. BSG, Urteil vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14).
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